Allgemeines zum Betrieb des Kaminofens
Benutzen Sie zum Anheizen keine brennbaren Flüssigkeiten. Die Feuerraumtür darf nur zur
Brennstoffaufgabe geöffnet werden.
Nur empfohlenes Brennmaterial verwenden (Siehe nachfolgende Tabelle). Prüfen Sie, ob für den
Aufstellraum eine ausreichende Frischluftzufuhr sichergestellt ist (Verbrennungsluftverbund).
Der Kaminofen darf nur von Erwachsenen beheizt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nie allein
beim Ofen verweilen.
Lassen Sie den Kaminofen nicht längere Zeit ohne Aufsicht. Der Kaminofen darf nur nach dieser
Bedienungsanleitung betrieben werden.
Tabelle 3: Anordnung der Luftregler
Inbetriebnahme
Primär- und Sekundärluftschieber maximal öffnen. Legen Sie zunächst einen Anzündwürfel auf die
Mitte des Feuerrostes und schichten Sie darauf Reisig oder Kleinholz.
Ofen anzünden und Feuerraumtür zunächst nur anlehnen. Wenn das Feuer richtig entfacht ist,
legen Sie Holz bzw. Braunkohlebriketts einlagig nach. Wenn der Brennstoff gut angebrannt und die
Scheibe gut temperiert ist, wird die Feuerraumtür ganz geschlossen.
Bei optimalem Schornsteinzug kann die Primärluft stufenweise ganz geschlossen werden. Der
Abbrand wird jetzt über die Sekundärluft geregelt.
Heizen Sie nicht gleich mit der maximalen Brennstoffmenge. Alle Materialien müssen sich langsam an
die Wärmebelastung gewöhnen. Sie verhindern damit Rissbildung in den Schamottesteinen,
Lackschäden und Materialverzug.
Evtl. auftretende Geruchsbildung durch Nachtrocknung der Schutzfarbe verliert sich nach kurzer Zeit.
Lüften Sie Ihren Wohnraum daher bei der Inbetriebnahme gründlich.
Geeignete Brennstoffe
Der Kaminofen ist nur zur Verbrennung von naturbelassenem Scheitholz, Holzbriketts und
Braunkohlebriketts geeignet. Klassisches Kaminholz ist Buche und Birke. Diese Holzarten haben den
höchsten Heizwert und verbrennen sauber, sofern sie trocken gelagert wurden. Frisch geschlagenes
Holz sollte gespalten 12 – 18 Monate im Freien regengeschützt vorgelagert werden. Nach dem
Bundesimmissionsschutz-Gesetz darf Brennholz nur max. 20 % Restfeuchte aufweisen.
NICHT VERBRANNT WERDEN DÜRFEN:
• Feuchtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
• Feinhackschnitzel
• Papier und Pappe
• Rinden- oder Spanplattenabfälle
• Kunststoff oder sonstige Abfälle