PID-100
Teil 15 der FCC-Ordnung entspricht. Die Inbetriebnahme darf nur unter zwei Bedingungen
erfolgen:
(1) Dieses Gerät darf keine Störstrahlungen verursachen und (2) dieses Gerät darf nicht
von Störstrahlungen anderer Geräte beeinflußt werden, einschließlich solcher
Störstrahlungen, die Fehlfunktionen hervorrufen können.
Hinweis: Dieses Gerät wurde geprüft und erfüllt die nach Teil 15 der FCC-Ordnung
für digitale Geräte der Klasse B geltenden Grenzwerte. Diese Vorschriften wurden im
Hinblick auf die Vermeidung von schädigenden Störstrahlungen beim Betrieb von
Geräten in Wohngebieten erlassen. Dieses Gerät erzeugt und arbeitet mit
elektromagnetischen Wellen. Bei unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere wenn das
Gerät entgegen den Empfehlungen betrieben wird, können Störstrahlungen auftreten.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß auch bei einer korrekten Installation
in bestimmten Fällen Störstrahlungen auftreten. Sollte dieses Gerät den Rundfunk-
oder Fernsehempfang stören (Sie können dies feststellen, indem Sie das Gerät aus- und
wieder einschalten), so ist der Benutzer dazu angehalten, die Störungen durch eine der
folgenden Maßnahmen zu beheben:
• Richten Sie die Empfangsantenne neu aus.
• Vergrößern Sie den Abstand zwischen Gerät und Empfänger.
• Entfernen Sie den Scanner vom Empfänger.
• Schließen Sie das Gerät an einen anderen Stromkreis als den des Empfängers an.
Attaché Anwenderhandbuch (Deutsch)
Warenzeichen
IBM, PC und VGA sind eingetragene Warenzeichen von International
Business Machines Corporation.
MMX ist ein eingetragenes Warenzeichen von Intel Corporation.
MS-DOS, Windows, Windows 95, Windows 98, Windows NT und
Microsoft sind eingetragene Warenzeichen von Microsoft Corporation.
Alle anderen Warenzeichen sind Eigentum der entsprechenden Firmen.
Inhalt
- Installation und Kalibrierung
- Vordefinierte Einstellung
- Benutzerdefinierte Einstellung
- Informationsfenster
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