Geländefahrräder / Mountainbikes) überprüft und dokumentiert ein Radher-
steller diese Sicherheit des Rades. In Form eines Aufklebers oder in den mit-
gelieferten Papieren zum Rad erkennt der Fahrradhändler bzw. der Kunde, ob
das vorliegende Rad die Anforderungen der entsprechenden Norm einhält. Es
kann dann davon ausgegangen werden, dass das Rad auch entsprechend
dem Geräte- und Produktsicherheits-Gesetz sicher ist. Vorraussetzung hier-
für ist jedoch der korrekte Anbau aller Teile durch den ausgebildeten Fahr-
radmonteur, der das Rad aufgebaut bzw. umgebaut hat. Die für Pedelecs bzw.
EPAC-Fahrräder heranzuziehende Norm DIN EN 15194 verweist bei den durch-
zuführenden Prüfungen auf die bereits genannten Normen DIN EN 14764 und
DIN EN 14766; d. h. Pedelcs werden auch entsprechend den Anforderungen
dieser Normen geprüft, Grenzwerte der Prüfungen liegen bei Pedelecs nicht
höher als bei City- und Trekking-Fahrrädern bzw. bei Geländefahrrädern
(Mountainbikes).
Allgemeine Gewährleistung
ANSMANN gewährt die gesetzliche Gewährleistung auf Produktions- und Ma-
terialfehler, die zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden waren, beschränkt
auf von ANSMANN gelieferte Anbauteile. Diese Gewährleistung gilt nicht
für Mängel, die auf eine unsachgemäße Benutzung, mangelnde Wartung,
Fremdeingriffe oder mechanische Beschädigung zurückzuführen ist. Dies
gilt insbesondere auch bei bereits benutzten Akkus und Akkus, die deut-
liche Gebrauchsspuren aufweisen. Leistungseinbußen an Akkus sind kei-
ne Produktionsfehler. Akkus sind Verbrauchsgegenstände und unterliegen
einer gewissen Alterung. Diese wird durch Faktoren wie z.B. Betriebs- und
Lagertemperatur, sowie Ladezustand während der Lagerung beeinflusst. U.
a. zeigt sich die Alterung an einem irreversiblen Kapazitätsverlust. Radma-
nufakturen, welche Fahrräder oder Pedelecs aufbauen gelten im Sinne des
Gesetzgebers als Hersteller / Inverkehrbringer und haben somit Gewährleis-
tungen / Garantien zu übernehmen. Fahrradmonteure, welche Anbauten an
Fahrrädern vornehmen und dies gewerblich tun, sind immer in der Haftung,
wenn sie an Fahrrädern montieren / Einstellungen / Veränderungen vorneh-
men. Dies gilt bei allen Teilen wie z.B. Bremsanlage, Kette, Ritzeln, Rädern,
Felgen, Speichen, … und insbesondere auch beim Anbau von z.B. Elektroan-
trieben. Der Gesetzgeber hat den Anbau von Teilen an ein Fahrrad erlaubt,
sofern nach deren Anbau noch die grundlegenden Sicherheitsnormen
eingehalten werden und nicht gegen ein Gesetz verstoßen wird. Dies gilt
auch für Elektroantriebssysteme von ANSMANN.