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12. GARANTIEBEDINGUNGEN
Wir empfehlen Ihnen die Inbetriebnahme durch einen RIKA-zertizierten Techniker durchführen zu lassen. Ihr Ofen wird somit automatisch
bei uns registriert und die ANIMOGarantie aktiviert.
Diese Garantiebedingungen gelten nur für das europäische Festland. Für alle übrigen Länder gelten gesonderte Bedingungen des Importeurs
im jeweiligen Land. Im Zweifelsfall sowie bei fehlenden oder fehlerhaften Übersetzungen gilt immer die deutsche Fassung als allein Gültige.
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim ANIMO Fach- bzw.
Vertragshändler schriftlich geltend zu machen.
Hierbei sind folgende Dokumente vorzulegen:
• Schriftlicher Reklamationsgrund
• Rechnung
• Inbetriebnahme-Protokoll
• Modellname und Seriennummer
ANIMO GARANTIE
5 JAHRE
auf den geschweißten Ofenkorpus.
Bei Pelletöfen bis 10.000 kg verbrauchte Pellets, maximal aber 5 Jahre.
3 JAHRE
auf die gesamte Elektrik und Elektronik.
Bei Pelletöfen bis 6000 kg verbrauchte Pellets, maximal aber 3 Jahre.
3 JAHRE
auf die ANIMATIC.
Dies betrit ausschließlich Defekte an Material und Verarbeitung sowie die kostenlose Ersatzteillieferung. Arbeits- und Wegzeiten werden
durch die Herstellergarantie nicht abgegolten.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist:
• Es dürfen ausschließlich vom Hersteller gelieferte Originalteile verwendet werden.
• Sachgemäße Installation des Ofens laut der jeweils zum Zeitpunkt des Kaufdatums aktuellen Bedienungsanleitung
• Der Ofenanschluss muss durch einen für derartige Öfen ausgewiesenen Fachmann erfolgen.
• Die Inbetriebnahme erfolgt durch einen RIKA-zertizierten Techniker.
• Die Ofenregistrierung bei RIKA erfolgt durch den ANIMOFachhändler/Importeur
- im RIKA Service Portal
- innerhalb 3 Wochen nach Inbetriebnahme
- das Inbetriebnahme Protokoll muss bei der Registrierung hochgeladen werden.
Bei Nichtbeachtung der genannten Punkte erlischt der Garantieanspruch!
Alle etwaigen Kosten, die dem Hersteller durch eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme entstehen, werden dem Anspruchnehmer
rückbelastet. Ebenso ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch Nichtbeachtung der Herstellervorschriften zum Betrieb des
Gerätes entstehen oder verursacht werden wie Überhitzung, Verwendung nicht zugelassener Brennstoe, unsachgemäßer Eingri am
Gerät oder der Abgasleitung, ein fehlerhaft auf das Gerät eingestellter bzw. ungenügender oder zu starker Kaminzug, Kondenswasser, nicht
durchgeführte oder mangelhafte Wartung bzw. Reinigung, Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften, unsachgemäße
Bedienung vom Betreiber oder Dritten, Transport- und Handlingsschäden.
VON DER GARANTIE BLEIBEN GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN UNBERÜHRT!
13. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Hierfür sind die jeweiligen AGBs bzw. die Gewährleistungsbestimmungen des ANIMOFachhändlers zu beachten.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind:
1. Verschleißteile (normale Abnutzung, die nicht auf einem Mangel beruht)
2. feuerberührte Teile wie Glas, Brennmulden, Roste, Zugplatten, Umlenkplatten, Feuerraumauskleidungen
(z.B. Schamotte), Keramiken, Zündelemente, Sensoren, Brennraumfühler und Temperaturwächter
3. Lack, Oberächenbeschichtungen (z.B. Grie, Blenden)
4. Dichtungen
5. Natursteine, Thermosteine etc.
gültig ab 01.01.2020