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Der wichtigste Bewertungsparameter zur Festlegung der Aussetzungsgrenze der
Funkstrahlung für Mobiltelefone ist die sog. „SAR” (Specific Absorption Rate). Der
vom Europäischen Rat oder von der ICNIRP empfohlene SAR-Grenzwert beträgt
durchschnittlich 2,0 Watt/kg auf 10 g Gewebe des Menschen. Es wurden Tests unter
Standard-Einsatzbedingungen, die von den geltenden Spezifikationen vorgegeben
wurden, bei der maximalen Sendeleistung des Telefons für alle Frequenzbereiche
durchgeführt. Die SAR wurde zwar bei Höchstleistung geprüft, im täglichen Einsatz
des Telefons aber liegen die Leistungswerte meist weit unter den bei den Tests
erzielten Höchstwerten. Das Mobiltelefon ist so ausgelegt, dass nur die zur
Herstellung einer Netzverbindung unbedingt benötigte Leistung verwendet wird, d.h.
je näher Sie einer Basisstation sind, desto niedriger ist die benötigte Leistung und
somit die SAR des Mobiltelefons.
Der geprüfte SAR-Höchstwert für dieses Mobiltelefon beträgt gemäß den Richtlinien
bei Einsatz nah am Ohr 0.77 W/kg. Auch wenn bei den verschiedenen
Mobiltelefonen und unterschiedlichen Einsatzsituationen die SAR-Werte
voneinander abweichen können, so werden doch immer die geltenden
internationalen Grenzwerte und EU-Empfehlungen für den Funkfrequenz-
Aussetzungswerte eingehalten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt folgendes: „Nach den
gegenwärtig vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht keine
Notwendigkeit für besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der Nutzung von
Mobiltelefonen. Jeder Einzelne kann selbst bestimmen, ob er seine
Hochfrequenzexposition oder die seiner Kinder begrenzen möchte, indem er die
Länge der Anrufe einschränkt oder „Freisprecheinrichtungen” [oder das Headset]
nutzt, um die Mobiltelefone von Kopf und Körper fern zu halten” (Nr. 193).
Zusätzliche Informationen über elektromagnetische Felder und die Gesundheit
können auf der Website der WHO: http://www.who.int/peh-emf eingesehen
werden.
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• LADEGERÄTE:
Die Netzladegeräte sind für den Einsatz bei einer Raumtemperatur von 0 - 40°C
ausgelegt. Die Ladegeräte für das Mobiltelefon erfüllen die Sicherheitsnorm für
Informationsverarbeitungsgeräte und Büromaschinen und dürfen nicht
zweckentfremdet werden.
• ELEKTROMAGNETISCHE WELLEN:
Bevor ein Mobiltelefon in den Verkauf gelangen darf, muss der Hersteller die
Einhaltung der internationalen Richtlinien (ICNIRP) oder der europäischen Direktive
1999/5/EC (R&TTE) nachweisen. Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit des
Benutzers und anderer Personen bilden einen wesentlichen Aspekt dieser Richtlinien
und Direktiven.
DIESES MOBILTELEFON ENTSPRICHT DEN ANFORDERUNGEN SOWOHL DER
INTERNATIONALEN ALS AUCH EUROPÄISCHEN UNION HINSICHTLICH DER
EINWIRKUNG ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei der Entwicklung und der
Herstellung des Geräts wurde auf Einhaltung der von der Internationalen
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) (1) und vom
Europäischen Rat (Empfehlung 1999/519EWG) (2) für die Bevölkerung empfohlenen
Grenzwerte für Funkfrequenzen (RF) geachtet. Die Grenzwerte wurden von
unabhängigen Expertengruppen anhand von genauen und ordnungsgemäß
durchgeführten wissenschaftlichen Beurteilungen festgelegt. Bei der Festlegung der
Grenzwerte wurden zudem hohe Sicherheitsmargen gelassen, um allen Benutzern -
unabhängig von Alter und Gesundheit - völlige Sicherheit zu gewährleisten.
(1) Die Auflagen der Richtlinie ICNIRP gelten in folgenden
Ländern: Mittelamerika (außer Mexiko), Südamerika,
Nordafrika, Südafrika, asiatischer Pazifikbereich (außer in
Taiwan und Korea), Australien.
(2) Die EWG-Empfehlung 1999/519/EWG gilt in folgenden
Ländern: Westeuropa, Osteuropa, Israel.
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