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13 Telefongarantie ..................
Unter die Telefongarantie fallen sämtliche Defekte und Störungen, die bei
normaler Verwendung während des Garantiezeitraums von zwölf
Monaten
(1)
ab Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Für Akkus
(2)
und Zubehörteile, die mit dem Telefon verkauft wurden,
besteht eine Garantie für sämtliche Defekte, die während der ersten sechs
(6) Monate
(1)
ab Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Bei Telefondefekten, die eine normale Verwendung verhindern, muss der
Händler unverzüglich informiert und ihm muss das Telefon mit dem
Kaufbeleg vorgelegt werden.
Falls der Defekt bestätigt wird, wird das Telefon oder ein Teil davon
entweder ersetzt oder repariert. Auf das reparierte Telefon sowie auf
reparierte Zubehörteile wird eine einmonatige (1) Garantie für den
gleichen Defekt gewährt. Die Reparatur oder der Austausch kann unter
Verwendung instand gesetzter Komponenten mit gleichem
Funktionsumfang erfolgen.
Diese Garantie ist auf die Kosten für Material und Arbeit beschränkt.
Die Garantie gilt nicht für Defekte am Telefon und/oder Zubehör, wenn
folgende Ursachen vorliegen (ohne Einschränkung):
1) Nichteinhaltung der Anweisungen zur Verwendung oder Installation
beziehungsweise der technischen Standards und Sicherheitsstandards,
die in der Region gelten, in der das Telefon verwendet wird
(1)
Der Garantiezeitraum kann je nach Land variieren.
(2)
Die Lebensdauer wiederaufladbarer Telefonakkus hinsichtlich Gesprächszeit,
Standbyzeit und Gesamtlebensdauer hängt von den Nutzungsbedingungen und der
Netzkonfiguration ab. Akkus werden als Verbrauchsteile erachtet. Laut
Spezifikationen erreichen Sie während der ersten sechs Monate nach dem Kauf
und bei etwa 200 Ladevorgängen eine optimale Leistung.