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Telefongarantie
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Unter die Telefongarantie fallen sämtliche Defekte und Störungen, die bei normaler
Verwendung während des Garantiezeitraums von zwölf (12) Monaten
(1)
ab
Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Für Akkus
(2)
und Zubehörteile, die mit dem Telefon verkauft wurden, besteht eine
Garantie für sämtliche Defekte, die während der ersten sechs (6) Monate
(1)
ab
Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Bei Telefondefekten, die eine normale Verwendung verhindern, muss der Händler
unverzüglich informiert und ihm muss das Telefon mit dem Kaufbeleg vorgelegt
werden.
Falls der Defekt bestätigt wird, wird das Telefon oder ein Teil davon entweder ersetzt
oder repariert. Auf das reparierte Telefon sowie auf reparierte Zubehörteile wird
eine einmonatige (1) Garantie für den gleichen Defekt gewährt. Die Reparatur oder
der Austausch kann unter Verwendung instandgesetzter Komponenten mit gleichem
Funktionsumfang erfolgen.
Diese Garantie ist auf die Kosten für Material und Arbeit beschränkt.
(1)
Der Garantiezeitraum kann je nach Land variieren.
(2)
Die Nutzungsdauer wiederaufladbarer Telefonakkus hinsichtlich Gesprächszeit,
Standbyzeit und Gesamtnutzungsdauer hängt von den Nutzungsbedingungen und der
Netzkonfiguration ab. Akkus werden als Verbrauchsteile angesehen. Laut Spezifikationen
erreichen sie während der ersten sechs Monate nach dem Kauf und bei etwa
200 Ladevorgängen eine optimale Leistung.