Das Mobiltelefon ist ein Funksender und -empfänger. Bei der Entwicklung und Herstellung des
Geräts wurde auf Einhaltung der von der Internationalen Kommission zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
(1)
und vom Europäischen Rat (Empfehlung 1999/519EWG)
(2)
für die Bevölkerung empfohlenen Grenzwerte für Funkfrequenzen (RF) geachtet.
Die Grenzwerte wurden von unabhängigen Expertengruppen anhand von genauen und
ordnungsgemäß durchgeführten wissenschaftlichen Beurteilungen festgelegt. Bei der Festlegung der
Grenzwerte wurden zudem hohe Sicherheitsmargen gelassen, um allen Benutzern - unabhängig von
Alter und Gesundheit - völlige Sicherheit zu gewährleisten.
Der wichtigste Bewertungsparameter zur Festlegung der Aussetzungsgrenze der Funkstrahlung für
Mobiltelefone ist die sog. „SAR” (Specific Absorption Rate). Der vom Europäischen Rat oder von
der ICNIRP empfohlene SAR-Grenzwert beträgt durchschnittlich 2 Watt/Kilogramm (W/kg) auf
10 g Gewebe des Menschen. Es wurden Tests unter Standard-Einsatzbedingungen, die von den
geltenden Spezifikationen vorgegeben wurden, bei der maximalen Sendeleistung des Telefons für
alle Frequenzbereiche durchgeführt.
Die SAR wurde zwar bei Höchstleistung geprüft, im täglichen Einsatz des Mobiltelefons aber liegen
die Leistungswerte meist weit unter den bei den Tests erzielten Höchstwerten. Das Mobiltelefon
ist so ausgelegt, dass nur die zur Herstellung einer Netzverbindung unbedingt benötigte Leistung
verwendet wird, d.h. je näher Sie einer Basisstation sind, desto niedriger ist die benötigte Leistung
und somit die SAR des Mobiltelefons. Der geprüfte SAR-Höchstwert für dieses Mobiltelefon
beträgt gemäß den Richtlinien bei Einsatz nah am Ohr 1.0 W/kg. Auch wenn bei den verschiedenen
Mobiltelefonen und unterschiedlichen Einsatzsituationen die SAR-Werte voneinander abweichen
können, so werden doch immer die geltenden internationalen Grenzwerte und EU-Empfehlungen
für den Funkfrequenz-Aussetzungswerte eingehalten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt, dass nach den gegenwärtig vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Notwendigkeit für besondere Vorsichtsmaßnahmen bei der
Nutzung von Mobiltelefonen besteht. Jeder Einzelne kann selbst bestimmen, ob er seine
Hochfrequenzexposition oder die seiner Kinder begrenzen möchte, indem er die Länge der Anrufe
einschränkt oder „Freisprecheinrichtungen” nutzt, um die Mobiltelefone von Kopf und Körper fern
zu halten (Nr. 193).
Zusätzliche Informationen über elektromagnetische Felder und die Gesundheit können auf der
Website der WHO: http://www.who.int/peh-emf eingesehen werden.
Ihr Mobiltelefon enthält eine eingebaute Antenne. Für einen optimalen Empfang darf die Antenne
nicht beschädigt oder berührt werden.
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(1)
Die Auflagen der Richtlinie ICNIRP gelten in folgenden Ländern:
Mittelamerika (außer Mexiko), Südamerika, Nordafrika, Südafrika,
asiatischer Pazifikbereich (außer in Taiwan und Korea), Australien.
(2)
Die EWG-Empfehlung 1999/519/EWG gilt in folgenden Ländern:
Europa, Israel.