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CB Bestimmungen, Gerätepass und CE Deklaration
Für Ihr AE 6490/ AE6491 gelten folgende Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben ohne
Gewähr, Stand Jan. 2011) in den Ländern, die die Europäische R&TTE Direktive anwenden:
Land
Programmierung
Anmelde- und Gebührenpflicht
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht bzw. Einschränkungen
Italien 40 FM und 40 AM Anmeldung für Einwohner
Österreich 40 FM Funkgeräte mit AM – und Länderumschaltern
dürfen in Österreich zur Zeit noch nicht benutzt
werden. Ggf. fragen Sie Ihren Händler nach der
auf 40 Kanäle FM begrenzten Version AE 6490
FM bzw. AE 6491FM.
Schweiz
/Liechtenstein
40 FM und 40 AM Anmeldung und monatliche Gebühren für
Einwohner der Schweiz und Liechtensteins
Spanien 40 FM und 40 AM,
EU
,
EC und E
Anmeldung und regelmäßige Gebühren für
Einwohner Spaniens
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht
Belgien 40 FM und 40 AM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Deutschland 40 FM, 80/40, 40/40,
Einstellungen dE, EU,
EC erlaubt
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer, mit
Ausnahme des ortsfesten Betriebs auf den
Kanälen 41-80 in bestimmten Regionen entlang
der Grenzen (außer zu CZ).
Dänemark,
Norwegen, Island,
Litauen, Luxemburg,
Malta, Schweden,
Slowenien, Ungarn,
Zypern
40 FM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Finnland 40 FM und 40 AM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Frankreich 40 FM und 40 AM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Griechenland 40 FM und 40 AM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Großbritannien 40 FM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Irland 40 FM und 40 AM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Niederlande 40 FM und 40 AM anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
Bulgarien, Estland,
Lettland, Polen,
Portugal, Rumänien
40 FM und 40 AM
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
In Polen darf auch die polnische
Ländereinstellung Po benutzt werden mit AM /
FM 4 Watt und polnischen Frequenzen
Italien & San Marino 40 FM und 40 AM,
Einstellungen EU und E
Vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei
Schweiz und
Liechtenstein
40 FM und 40 AM vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei (Circulation Card empfohlen)
Spanien 40 FM und 40 AM,
Einstellungen EU und E
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei (Circulation Card empfohlen)
Slowakische Republik
80/40 Schalterstellung,
jedoch kein AM benutzen
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer. Nur
die Kanäle 1 bis 40 und 70-80 sind freigegeben.
Tschechische
Republik
80/40 Schalterstellung,
jedoch kein AM benutzen
anmelde und gebührenfrei für alle Benutzer, nur
FM auf Kanälen 1-80 sind freigegeben
Unsere Bitte: wenn Sie Ihr Funkgerät mit AM-Programmierung benutzen, so nehmen Sie die
Anmeldepflicht in den oben genannten Ländern bitte ernst! Sie riskieren, wenn Sie mit einer
genehmigungspflichtigen Programmierung angetroffen werden und keine Anmeldung vorweisen können,
eine empfindliche Strafe. Wichtig ist auch die Anmeldung zumindest in Ihrem Heimatland, falls dort noch
notwendig. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für evtl. Anträge auf Sondergenehmigungen in den
Grenzregionen zuständig. Sie finden in größeren Städten die Anschrift der zuständigen "Außenstelle"
entweder im Telefonbuch, oder erfragen Sie einfach bei der Zentrale der Bundesnetzagentur unter
06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle. Auch die „Circulation Card“ wird in Deutschland
von der Bundesnetzagentur herausgegeben (auch zum Download auf www.hobbyradio.de
erhältlich).