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GmbH, gegenüber dem Verbraucher Garantie für dieses Gerät für den
Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:
1. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät im
Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Verbraucher die in unserer
Produktbeschreibung für dieses Gerät aufgeführten Eigenschaften aufweist.
Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
dieses Gerätes erheblich gemindert ist. Zeigt sich der Mangel nach Ablauf von
sechs (6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt, so hat der Verbraucher
nachzuweisen, dass das Gerät bereits im Übergabezeitpunkt mangelhaft war.
Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel aus nicht
vorschriftsmäßiger Handhabung sowie Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen.
2. Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem
Unternehmer in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft
wurde, es bei Auftreten des Mangels in Deutschland betrieben wird und
Garantieleistungen auch in Deutschland erbracht werden können.
Mängel müssen uns innerhalb von zwei (2) Monaten nach dessen Kenntnis
angezeigt werden.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach
Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen; die zu diesem Zweck
erford-erlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten werden von uns getragen. Über diese Nachbesserung hinaus-
gehende Ansprüche werden durch diese Garantie dem Verbraucher nicht
eingeräumt.
4. Bei Großgeräten (stationär betriebene Geräte) ist im Garantiefall unter der
für den Endabnehmer kostengünstigen Rufnummer 0180 322 66 22 * die
nächstgelegene Kundendienststelle zu benachrichtigen, von der Ort, Art und
Weise der Garantieleistungen festgelegt werden. Nachbesserungsarbeiten
werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unserer
Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen
Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in
unser Eigentum über.
6. Mängelansprüche aus dieser Garantie verjähren in zwei (2) Jahren ab dem
Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom Händler an den Verbraucher, der
durch Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) zu belegen ist; wenn
dieses Gerät gewerblich oder - bei Waschgeräten und Wäschetrocknern - in
Gemeinschaftsanlagen genutzt wird, beträgt die Verjährungsfrist sechs
(6) Monate.
AEG Hausgeräte GmbH
Markenvertrieb
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