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Kundendienst und Garantiebedingungen
Österreich
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines
Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen,
gemäß den nachstehenden
Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte
gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und
erstreckt sich über einen Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher,
den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen
Material- und / oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von
14 Tagen nach dem Auftretenangezeigt werden. Nicht unter diese Garantie
fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung
des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von
Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind,
verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder
Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein
Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie
gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach
Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und
Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der
Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über
diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie
nicht eingeräumt.
Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in
unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum
vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen
den Händler, bei dem er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch
aufgehoben.