Die EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU regelt die ordnungsgemäße
Rücknahme, Behandlung und Verwertung von gebrauchten Elekt-
ronikgeräten. Dieses Symbol bedeutet, dass im Interesse des
Umweltschutzes das Gerät am Ende seiner Lebensdauer entspre-
chend den geltenden gesetzlichen Vorschriften und getrennt vom
Hausmüll bzw. Gewerbemüll entsorgt werden muss. Die Entsor-
gung des Altgeräts kann über entsprechende offizielle Rücknah-
mestellen in Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die örtlichen Vor-
schriften bei der Entsorgung der Materialien. Weitere Einzelheiten
über die Rücknahme (auch für Nicht-EU Länder) erhalten Sie von
Ihrer örtlichen Verwaltung. Durch das separate Sammeln und Re-
cycling werden die natürlichen Ressourcen geschont und es ist si-
chergestellt, dass beim Recycling des Produkts alle Bestimmun-
gen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt beachtet werden.