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5. Umfang der Garantie
Die Verpflichtung von A.O. Smith im
Zusammenhang mti der gegebenen
Garantie reicht nicht über eine
kostenlose Lieferung ab Lager
Veldhoven der auszutauschenden
Teile oder Elemente bzw. des Boilers
hinaus. Transport-, Arbeits-,
Installations- und andere mit dem
Austausch eingehende Kosten
gehen nicht zu Lasten von A.O.
Smith.
6. Forderungen
Eine Forderung, die auf der
gegebenen Garantie basiert, muß an
den Händler gerichtet werden, bei
dem der Boiler gekauft wurde oder
an einen anderen Händler, der die
Produkte von A.O. Smith vertreibt.
Die Prüfung des Boilers,
angesprochen in den Artikeln 1 und
2, erfolgt in einem Labor von A.O.
Smith.
7. Keine weiteren Verpflichtungen
zu Lasten von A.O. Smith als die
in diesem Zertifikat genannten
Im Zusammenhang mit ihren Boilern
bzw. mit den zum Austausch
gelieferten Teilen oder Elementen
des Boilers oder dem Boiler selbst
wird von A.O. Smith keine weitere
Garantie oder Gewährleistung
gegeben als die, die ausdrücklich in
diesem Zertifikat genannt ist. A.O.
Smith ist aufgrund der gegebenen
Garantie oder auf andere Weise
nicht haftbar für Schäden, die
Personen oder Dinge nehmen,
welche durch (Teile oder Elemente
bzw. den stählernen, glasierten Tank
eines) einen von ihr (zum
Austausch) gelieferten Boiler
entstehen.
Diese Garantie gilt für die folgenden
Modelle:
BT(T) 65 NB / BT(T) 65 PB
B
B
Druckentlastungsventil versehen,
das gemäß den Installations-
vorschriften von A.O. Smith
montiert ist, welche für das
spezifische Boilermodell gelten.
Weiterhin werden die örtlichen
Vorschriften, Verordnungen und
Regelungen behördlicherseits
beachtet;
i) die Anoden werden
ausgetauscht und erneuert,
wenn sie sich zu 60 % oder mehr
aufgelöst haben.
4. Ausschlüsse
Die in Artikel 1 und 2 genannte
Garantie gilt nicht:
a) für Geräte, die mit einem
Gassteuerblock mit erhöhter
Temperatur ausgestattet sind und
für Geräte, die nicht zu
Haushaltszwecken benutzt
werden; hierfür gilt eine Garantie-
frist auf den Tank von einem Jahr
nach dem ursprünglichen
Installationsdatum unter den in
Artikel 2 genannten Bedingungen;
b) wenn der Boiler aufgrund einer
äußeren Ursache Schaden
genommen hat;
c) im Falle von Mißbrauch,
Vernachlässigung (einschließlich
Einfrieren), Veränderung,
falscher und/oder veränderter
Benutzung des Boilers oder dann,
wenn der Versuch unternommen
wurde, Lecks zu beseitigen;
d) wenn Verunreinigungen oder
andere Partikel in den Tank
strömen konnten;
e) bei einer Wasserleitungsleistung
von weniger als 150 micro
Siemens/cm und/oder bei einer
Wasserhärte von weniger als
6°DH;
f) wenn ungefiltertes, rezirkuliertes
Wasser durch den Boiler strömt
oder im Boiler gespeichert wird;
g) wenn der Versuch unternommen
wird, einen defekten Boiler selbst
zu reparieren.