FLENSBURG
1
DE Aufstell- und Bedienungsanleitung für den Dauerbrandofen
FLENSBURG, FLENSBURG II, FLENSBURG III
geprüft nach DIN EN 13240
1. Aufstellhinweise
Der Ofen ist anschlussfertig montiert und muss mit einem Verbindungsstück an den bestehenden Hausschornstein angeschlossen werden. Das
Verbindungsstück soll möglichst kurz, geradlinig, waagerecht oder leicht steigend angeordnet sein. Verbindungen sind abzudichten.
Nationale und Europäische Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen sind einzuhalten. Informieren Sie
daher vorher Ihren
Bezirks-Schornsteinfegermeister. Es ist sicherzustellen, dass die für die Verbrennung benötigte Luftmenge ausreichend ist. Hierauf ist besonders bei
dichtschließenden Fenstern und Türen (Dichtlippe) zu achten.
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN EN 13384 -1 bzw. 13384 - 2 mit dem dieser Anleitung zugefügten Wertetripel.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres Kaminofens standhält. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z. B. Platte zur Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu erreichen.
2. Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der Oberflächen, der Feuerraumtüren, der Tür- und
Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der Rauchrohe und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die Berührung dieser Teile ohne entsprechende
Schutzbekleidung oder Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder andere Betätigungsmittel) ist zu unterlassen. Machen Sie Kinder auf diese
Gefahren aufmerksam und halten Sie sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte fern.
3. Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe sind Scheitholz mit einer Länge 25 cm und einem Umfang von 30 cm und Braunkohlenbriketts. Es darf nur lufttrockenes
Scheitholz verwendet werden. Die Verfeuerung von Abfällen und insbesondere Kundstoff ist laut Bundesimmisionschutzgesetz verboten. Darüber
hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann zu Gesundheitschäden und aufgrund der Geruchsbelästigung zu
Nachbarschaftsbeschwerden führen. Lufttrockenes Scheitholz mit maximal 20% Wasser wird durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw.
zweijährige Trockenzeit (Hartholz) erreicht. Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht
möglich ist.
4. Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch Austrocknen von Schutzfarbe eine Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer
beendet ist. Während des Anheizens sollte der Aufstellraum gut belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen der Anheizphase ist wichtig, da bei
Bedienungsfehlern höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald das Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer Brennstoff aufgelegt.
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten. Das Anfeuern sollte immer mit etwas Papier, Kleinholz und in
kleinerer Menge Brennstoff erfolgen. In der Anheizphase führen sie dem Ofen sowohl Primär- als auch Sekundärluft zu. Anschließend wird die
Primärluft geschlossen und der Abbrand über die obere und untere Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie den Ofen während dieser Anbrennphase nicht
unbeaufsichtigt.
5. Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
6. Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem Temperaturanstieg zu Störungen des Schornsteinzuges kommen,
so dass die Heizgase nicht vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann mit geringeren Brennstoffmengen zu befüllen und bei größerer
Stellung des Primärluftschiebers/-reglers so zu betreiben, dass der vorhandene Brennstoff schneller (mit Flammentwicklung) abbrennt und dadurch der
Schornsteinzug stabilisiert wird. Zur Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die Asche öfter vorsichtig abgeschürt werden.
7. Reinigung und Überprüfung
Der Öfen, Rauchgaswege und Rauchrohre sollten jährlich – evtl. auch öfter, z. B. nach der Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerungen
untersucht und ggf. gereinigt werden. Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die notwendigen
Intervalle gibt Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Ofen sollte jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
8. Bauarten
Bei Öfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit anderen Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern
die Schornsteinbemessung gem. DIN EN 13384 – 2, dem nicht widerspricht. Öfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – außer beim
Anzünden, beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden, da es sonst zur
Gefährdung anderer, ebenfalls an den Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann. Öfen ohne
selbstschließende Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter
Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung ist DIN 13384 - 1 anzuwenden.
Der Öfen ist eine Dauerbrand-Feuerstätte.
9. Verbrennungsluft
Da Öfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluft
sorgen.
Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nichr mehr gewährleistet
ist, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit
beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau
einer Luftklappe in der Nähe des Ofens oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der
Feuerstätte offen sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion
des Ofens negativ beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls
gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
10. Brandschutz
Die Austragung der heissen Asche ist aus Sicherheitsgründen verboten!
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ist ein Mindestabstand von 40 cm einzuhalten für FLENSBURG – die Modelle FLENSBURG II und FLENSBURG
III, benötigen einen Abstand von 10 cm nach hinten und von 25 cm seitlich mit Strahlschutzblechen - um ausreichend Wärmeschutz zu gewähren.