5 GARANTIE
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VON SUUNTO FÜR ARMBANDCOMPUTER,
TAUCHCOMPUTER, PRÄZISIONSINSTRUMENTE, ARMBANDUHREN,
BOOTSKOMPASSE UND FELDKOMPASSE VON SUUNTO
Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt ab dem 1. Januar 2008.
Suunto garantiert, dass Suunto oder ein autorisiertes Suunto-Servicezentrum
(nachfolgend Servicezentrum genannt) während der Gewährleistungszeit
gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser eingeschränkten
Gewährleistung nach eigenem Ermessen Material- oder Verarbeitungsfehler
kostenlos entweder durch a) Reparatur des Produkts oder der Teile oder b)
Austausch des Produkts oder der Teile das Produkt nachbessert oder c) den
Kaufpreis für das Produkt auszahlt. Die Bestimmungen des in Ihrem Land
geltenden Rechts hinsichtlich des Verkaufs von Konsumgütern werden durch
diese eingeschränkte Gewährleistung nicht beeinträchtigt.
Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nur in dem Land gültig und einklagbar,
in dem Sie das Produkt erworben haben, vorausgesetzt, dass Suunto das
Produkt für den Verkauf in diesem Land vorgesehen hat. Erwerben Sie das
Produkt jedoch in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in Island,
Norwegen, der Schweiz oder der Türkei, und Suunto hatte ursprünglich
beabsichtigt, das Produkt in einem dieser Länder zu vertreiben, dann ist diese
eingeschränkte Gewährleistung in all diesen Ländern gültig und einklagbar.
Die Garantieleistungen können aufgrund möglicher landesspezifischer Bauteile
im Produkt eingeschränkt sein.
In Ländern außerhalb der europäischen Union, Islands, Norwegens, der Schweiz
oder der Türkei können Sie, entsprechend Ihrer Vereinbarung, gegen die
Entrichtung einer Servicegebühr und einer Ausgleichszahlung für eventuell
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