80 Garantie
Sagem Communication behält sich die alleinige
Entscheidungsfreiheit vor, das Telefon mit Hilfe neuer oder
erneuerter Teile zu reparieren oder das Telefon durch ein neues
bzw. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Telefon zu ersetzen.
Während der Reparaturarbeiten behält sich Sagem Communication
das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am
Telefon vorzunehmen, sofern diese Änderungen die ursprüngliche
Funktionsfähigkeit des Telefons nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der
Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das Eigentum von
Sagem Communication über. Die Reparaturdauer und gleichzeitig
die Zeit, in der das Telefon aus Reparaturgründen nicht genutzt
werden kann, darf die Garantiezeit, wie in Artikel 1 beschrieben,
nicht überschreiten, sofern keine anderen Absprachen getroffen
wurden.
Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das
Telefon zum Zeitpunkt der Supportanfrage vollständig bezahlt
wurde.
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der
Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf äußere
Einwirkungen (Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige
Zerstörung, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art,
chemische Einwirkungen, falsche Stromversorgung usw.), auf einen
von der Sagem Communication nicht schriftlich genehmigten
Umbau des Telefons, auf eine unterlassene Wartung (gemäß
Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pflege des Telefons, auf
ungeeignete Umweltbedingungen für das Telefon (insbesondere im
Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder
Luftfeuchtigkeitsbedingungen für das Telefon und die
Verbrauchsmaterialien, Stromversorgungsschwankungen,) oder auf
eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die
von einer von der Sagem Communication nicht ermächtigten Person
vorgenommen wurde (unsachgemäßes Öffnen des Telefons).
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