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HINWEIS: der Spindel-Arretierknopf darf keinesfalls betätigt wer-
den, bevor das Werkzeug nicht vollständig still steht, da sonst
das Getriebegehäuse oder der stift des Knopfes bricht, dies hat
zudem ein erlöschen der Garantie zur folge.
GM62N - GM81N - GL41N - GL51N
Um die Spanndornwelle zu blockieren, den 17 mm-Schlüssel in die Ker-
be der Welle zwischen Schleifscheibe und Getriebekasten einführen.
Die Trennscheibe auswechseln und dann anschrauben und Festziehen.
Die Verwendung sonstiger Werkzeuge zum Festziehen/Lösen ist ni-
cht zulässsig.
ZULÄSSIGE WERKZEUGE
GM81N - GL51N
Trennscheiben mit Ø 178 mm bzw.
GM62N - GL41N
Trennscheiben mit Ø 230 mm bzw.
PFLEGE DES GERÄTES
Sämtliche Eingriffe bei gezogenem Netzstecker ausführen.
Das Gerät nach der Arbeit sowie bei Bedarf mit Druckluft von Staub
befreien. Besonders darauf achten, daß die Lüftungsschlitze des
Motors sauber sind.
Sonstige Eingriffe durch den Geräteanwender sind nicht zulässig.
Für die Wartung und die periodische Reinigung von den inneren
Teilen z. B: Bürsten, Lagern, Zahnrädern usw. oder andere Bedürfnis-
se wenden Sie sich bitte an einer autorisierten Kundendienststelle an.
ELEKTRISCHE SICHERHEIT - NIEDERSPANNUNG
Die Tests wurden nach den Anforderungen der zur Zeit gültigen Nor-
men ausgeführt:
EN 60745-1 sicherheit für tragbare elektrisch betriebe Maschinen
EN 60745-2-3 besondere Anforderungen für Winkelschleifer.
FUNKENTSTÖRUNG
Die Geräte erfüllen die Vorschriften der EG-Richtlinie 89/336 zur Vor-
beugung und Beseitigung von Funkstörungen Messung nach Norm
EN55014-1+EN55014-2; EN61000-3-2+EN61000-3-3.
SCHALLPEGEL
Der von der Maschine unter normalen Betriebsbedingungen am Ar-
beitsplatz verursachte Schalldruckpegel entspricht 88,7 dB (A) -
Schalleistung 99,7 dB (A) - gemessen gemäß EN ISO 3744 + UNI EN
ISO 11202.
Achtung: Während des Betriebs angemessenen Gehörschutz tra-
gen! (siehe allgemeine Hinweise)
MITTLERE BESCHLEUNIGUNG
Die mittlere quadratische Beschleunigung liegt unter 2,5 m/s
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Mes-
sung nach UNI EN 28662 + UNI EN ISO 5349.
GARANTIE
Für alle von ihr hergestellten Geräte leistet die Fa. RUPESSpa
Gewähr im von Mangeln, die innerhalb von 12 Monaten ab dem Kauf-
datum aufgrund Material-oder Fabrikationsfehlern auftreten.
Die Maschinen dürfen ausschließlich mit Originalzubehör und Origi-
nalersatzteilen von RUPES betrieben werden: Das Unternehmen haf-
tet nicht für Unfälle oder Schäden, die auf die Nichtbeachtung dieser
Bestimmung zurückzuführen sind, die außerdem zum unverzügli-
chen Verfall der Garantie führt.
Der Garantieanspruch entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch des
Gerätes oder der Nichteinhaltung dieser Gebrauchasanleitung.
Er entfällt ebenfalls, wenn das Gerät demontiert bzw. umgerüstet wur-
de oder sichtbare Schäden infolge mangelhafter Pflege aufweist.
Die Inansprunchnahme der Garantieleistung ist nur möglich,
wenn der Abschnitt auf der vorletzten Umschlagseite dieser Ge-
brauchsanleitung ausgefüllt ist.
Im Fall einer nachweislichen Funktiosstörung muß das Gerät dem
Hersteller komplett montiert, originalverpackt und mit beiliegender
Garantiekarte fracht und portofrei übergeben bzw. zugesendet wer-
den. Die Übergabe an ein autorisiertes Kundendienstzentrum (siehe
beiliegendes Verzeichnis) ist ebenfalls möglich. In keinem Fall leitet
sich aus dem Garantieanspruch ein Rechtsanspruch auf die Erset-
zung des Gerätes ab.
Die Fa. RUPESSpA behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung
technische und ästhetische Änderungen an ihren Produkten vorzu-
nehmen.
Das Unternehmen haftet nicht für eventuelle Druckfehler. Vorliegen-
des Dokument annulliert und ersetzt alle früheren Veröffentlichungen.