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INSTALLATION
WICHTIGE
EINBAUVORSCHRIFTEN
Der Installateur wird darauf hingewiesen, dass
das Gerät mit nur einer Seitenwand (rechts oder
links des Kochfelds) eingebaut werden kann,
die höher als das Kochfeld ist und sich in einem
Mindestabstand befinden muss, wie zu sehen in
Abb. 7. Die Rückwand und die anliegenden und
umliegenden Flächen um das Kochfeld müssen
einer Übertemperatur von 65K standhalten.
Der Klebstoff, der das Kunststofflaminat mit
dem Möbel verbindet, muss Temperaturen von
mindestens 150° C standhalten, damit sich die
Verkleidung nicht vom Möbel löst.
Der Einbau des Gerätes muss den inschlägigen
Auflagen entsprechen.
Dieses Gerät ist nicht an eine Vorkehrung zur
Absaugung der Verbrennungsprodukte
angeschlossen. Es muss deshalb entsprechend
der oben genannten Einbauvorschriften
angeschlossen werden. Dabei ist besonders auf
die nachstehend aufgeführten Auflagen
bezüglich der Belüftung und Luftzufuhr zu
achten.
5) RAUMBELÜFTUNG
Der Raum, in dem das Gerät installiert wird, muss
kontinuierlich belüftet werden, um den
einwandfreien Betrieb des Geräts selbst zu
gewährleisten. Die erforderliche Luftmenge ist
diejenige, wie sie von der regulären
Gasverbrennung und der Belüftung des Raums
erfordert wird und darf nicht unter 20 m
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liegen. Die
natürliche Luftzufuhr muss auf direktem Wege
durch dauerhafte Öffnungen erfolgen, die in den
Wänden des zu belüftenden Raums angebracht
sind und die nach Außen geöffnet sind mit einem
Mindestquerschnitt von 100 cm
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(siehe Abb. 3).
Diese Öffnungen müssen so ausgeführt sein, dass
sie nicht verstellt oder verschlossen werden
können.
Es ist auch eine indirekte Belüftung durch die
Ansaugung aus anliegenden Räumen bezogen auf
den belüftenden Raum zugelassen wobei die
geltenden einschlägigen Auflagen einzuhalten sind.
6) UNTERBRINGUNG UND BELÜFTUNG
Geräte, die mit Gas kochen, müssen die
Verbrennungsprodukte mit an Kaminen,
Schonsteinen oder direkt mit der Außenluft
angeschlossenen Abzugshauben ableiten (siehe
Abb. 4). Sollte die Anbringung einer
Dunstabzugshaube nicht möglich sein, ist auch die
Verwendung eines am Fenster oder auf einer
Außenwand installierten Gebläses zulässig, das
zeitgleich mit dem Gerät in Betrieb genommen
werden muss (siehe Abb. 5), vorausgesetzt, dass
die von den geltenden Vorschriften genannten
Auflagen bezogen auf die Belüftung eingehalten
werden.