Ansprüche aus der Garantie können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber
KUNDOxT innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht
sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden.
Die Kosten für den Versand der Ersatz-Sensoreinheit an den Kunden übernimmt KUNDOxT, die Kosten für die
Rücksendung der fehlerhaften Sensoreinheit, die den potentiellen Garantiefall betrifft, trägt der Kunde.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch KUNDOxT
heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe
nicht besteht, behält sich KUNDOxT das Recht vor, eine Service-Gebühr zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht
bestand.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.