Tuch in einer Essig-Wasserlösung mit der Mischung 50 ml Essig und 50 ml Wasser.
Legen Sie dieses Tuch für ca. 10 Minuten auf die kühle Heizplatte oder gießen Sie
die Mischung direkt auf die Heizplatte. Achtung: Achten Sie darauf, dass das
Gerät nicht eingeschaltet ist. Das Tuch könnte sich entflammen, sobald die
Feuchtigkeit verkocht ist.
2. Nach den 10 Minuten gießen Sie die Lösung in den Ausguss.
3. Wischen Sie die Basisstation mit einem sauberen, feuchten, nicht tropfenden Tuch
und etwas warmer Spülmittellösung ab. Wischen Sie mit klarem Wasser nach.
Trocknen Sie Gerät und Basisstation danach sorgfältig ab.
Das Gerät aufbewahren
Bewahren Sie das Gerät und alle Bauteile an einem trocknen, sauberen und frostfreien
Ort auf, an dem die Bauteile vor direktem Sonnenlicht geschützt und für kleine Kinder
unzugänglich sind. Stellen Sie das Gerät zur Aufbewahrung auf eine saubere feste
Unterlage, von der es nicht herunterfallen kann; legen Sie keine schweren, harten
Gegenstände auf das Gerät oder die Bauteile und dem Zubehör.
Das Netzkabel können Sie locker um die Füße am Boden der Basisstation wickeln. Das
Gerät bewahren Sie am besten immer komplett zusammen gesetzt auf. Auf diese Weise
vermeiden Sie, das Einzelteile verloren gehen.
Entsorgungshinweise
Das Gerät muss entsprechend den örtlichen Bestimmungen zur Entsorgung von
Elektroschrott entsorgt werden. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem örtlichen
Entsorgungsunternehmen.
Gewährleistung/Garantie
Wir gewährleisten für alle Gastroback-Elektrogeräte, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes
mangelfrei sind. Nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler werden unter
Ausschluss weiterer Ansprüche und innerhalb von zwei Jahren nach dem Kaufdatum,
kostenlos ersetzt oder behoben.
Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers besteht nicht, wenn der Schaden an dem
Gerät auf unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder Installationsfehler zurück-
geführt werden kann. Ohne unsere schriftliche Einwilligung erfolgte technische Eingriffe
von Dritten führen zum sofortigen Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.
Der Käufer muss zur Geltendmachung des Anspruchs den Original-Kaufbeleg vorlegen
und trägt im Gewährleistungsfall die Kosten und das Risiko des Transportes.
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