ANHANG A- GLOSSAR
CA - Conditional Access – ein Verfahren für
die Zugriffsberechtigung zu verschlüsselten
Fernseh--, und Hörfunk-Übertragungen. Durch
die und Verschlüsselung der Datenströme wird
diese vor unberechtigtem Empfang geschützt.
Die verschlüsselten Bild- und Tonsignale
können nur mit der richtigen sog. Smartcard
entschlüsselt werden.
DVB-C – (Abkürzung für engl. „Digital Video
Broadcasting – Cable“; also dt. „digitale
Videoübertragung via Kabel“) bezeichnet eine
Variante von DVB, die für die Übertragung von
digitalen Mehrwertdiensten über
Kabelanschluss verwendet wird. In der Regel
ist das die digitale Aussendung von
Fernsehsignalen. Das Übertragungssystem
DVB-C gestattet ebenfalls die zusätzliche
digitale Übertragung von
Hörfunkprogrammen.
GUIDE - Electronic Programme Guide –
elektronische Programmzeitschrift, enthält
Infos über Sendungen, Programm oder Pay-
Per-View Ereignisse.
FTA - Free-to-air – unverschlüsselte
Programme, die mit einem entsprechendem
Gerät frei empfangen werden können.
Pay-TV - Pay television oder Premium
Television - verschlüsseltes Fernsehen, bei
dem nur die in Anspruch genommene Leistung
bezahlt wird. Pay-TV-Programme können nur
mit einer Settop-Box mit speziellem
Entschlüsselungssystem empfangen werden,
mit der das Signal entschlüsselt wird.
STB - Set-ump box - ein Gerät für den
Empfang von digitalen, freien /
verschlüsselten Signalen (Satellitenschüssel,
terrestrische Antenne, Kabelfernsehen,
Netzwerk, Telefon) fur den Anschluss an den
Fernseher.
TP - Transponder – die
Satellitentransponder empfangen das
Quellensignal (sog. Uplink) von der Erde (14
GHz), transformieren es in eine tiefere
Frequenz von 11 GHz (bis 12 GHz),
verstärken es und senden es als Downlink-
Signal wieder zur Erdoberfläche.