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Garantie
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz in
Deutschland und das Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft
worden.
2. Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns kostenlos
in Stand zu setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24
Monaten (bei gewerblicher Nutzung sowie bei Verwendung zu selbständig beruflichen
Zwecken innerhalb von 12 Monaten) schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der
Garantiefrist gemeldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße Behandlung des
Gerätes. Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3. Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus,
Batterien, Bürsten, Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorge-
nommen werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder frem-
de Ersatz- oder Zubehörteile eingebaut werden.
5. Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im Austausch
der defekten Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebe-
ne Großgeräte verlangt werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des
Händlers mit Kaufdatum beizufügen.
6. Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach einer
Nachbesserung nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges
ersetzt. Ist weder eine Reparatur noch ein Ersatz möglich, besteht das Recht auf
Rückgabe des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs
oder Erstattung des Kaufpreises kann für die Zeit des Gebrauchs ein Nutzungsentgelt
geltend gemacht werden.
7. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch
keine neue Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
8. Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben von
den Garantiebestimmungen unberührt.
Gültig ab 1. April 2008